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   VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15 (https://dejure.org/2016,29981)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 159-IV-15 (https://dejure.org/2016,29981)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 159-IV-15 (https://dejure.org/2016,29981)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Dabei begründet Art. 78 Abs. 2 SächsVerf zunächst keinen Anspruch auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (so zu Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 - juris; Beschluss vom 5. April 2012, NJW 2012, 2262 [2262] m.w.N.).

    Hat eine mündliche Verhandlung jedoch von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei festgelegt ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 - juris; Beschluss vom 5. April 2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 151/12

    Prozessvoraussetzung der obligatorischen Streitschlichtung in Baden-Württemberg:

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Dabei übersieht die Beschwerdebegründung, dass nach der fachgerichtlichen Auffassung das vor dem Verweisungsbeschluss durchgeführte Verfahren seine prozessuale Bedeutung behält (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. April 2013 - VI ZR 151/12 - juris; Greger in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 281 Rn. 15a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 73. Aufl., § 281 Rn. 52; Prütting in: MünchKomm ZPO, § 281 Rn. 43).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Dabei begründet Art. 78 Abs. 2 SächsVerf zunächst keinen Anspruch auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (so zu Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 - juris; Beschluss vom 5. April 2012, NJW 2012, 2262 [2262] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 367/15

    Hat eine mündliche Verhandlung von Gesetzes wegen stattzufinden, begründet der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Hat eine mündliche Verhandlung jedoch von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei festgelegt ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 - juris; Beschluss vom 5. April 2012, a.a.O.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 67-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein im Verfahren nach § 495a ZPO

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.) 2. Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 17. März 2016 sowie gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. August 2016 gerichtet ist, genügt sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG.
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 14-IV-20
    Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18

    Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit

    Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidungen angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine zusätzliche Überprüfung der Entscheidungen über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
    Da vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angegriffen werden kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 1-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 38-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 102-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 93-IV-18

    Umfang der Kostenerstattung für eine Sachverständigengutachenten nach einem

  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 82-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 221-IV-20

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde betreffend eine Klage gegegn einen

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 85-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 220-IV-20
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